Getränke Lieferservice Frankfurt/M

Getränke, Kaffee & Co., Leihwaren

Umfangreiches Getränke Sortiment für Büros und Privat.

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Versand und Zahlungsbedingungen

Liefergebiet
Unser Liefergebiet ist Frankfurt am Main PLZ: 60594, 65933, 60596, 60488, 60326, 60439, 60486, 60313, 60322, 60569, 60318, 60325, 60528, 65929, 60320, 60435, 65936, 60529, 60594, 60388, 60311, 60320, 60431, 60385, 60329, 60599, 60487, 65333, 60322, 60311, 65929, 60438, 60314, 60313, 60325, 60433, 60487, 60386, 60388, 60431, 60313, 60489, 60389, oder Sie nehmen mit uns Kontakt auf unter 069 707 11 70.

Alle Preise sind inkl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer und inkl. der Belieferung innerhalb unseres Liefergebietes, aber zzgl. Pfand für Flaschen und Getränkekisten.

1. Lieferung
Über Verfügbarkeit und Lieferzeiten wird bis zur Auftragsbestätigung an den Kunden keine Gewähr übernommen.

Bei Bestellung bis 13:00 Uhr wird in der Regel am nächsten Werktag ausgeliefert, wenn die Lieferadresse im Nahbereich der Frankfurter Stadtmitte liegt, sonst gemäß Tourenplan. Die Auslieferung der Ware erfolgt Montag bis Freitag zwischen 7.00 Uhr und 16.00 Uhr sowie Samstag zwischen 7.00 Uhr und 12 Uhr oder nach telefonischer Absprache. Der Lieferant verpflichtet sich, bei vorhersehbarer Unmöglichkeit der Belieferung zur gewünschten Lieferzeit, mit dem Kunden umgehend telefonisch oder per Email Rücksprache zu nehmen.

Der Lieferant behält sich vor, eine Auslieferung im Einzelfall abzulehnen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Lieferadresse außerhalb des üblichen Liefergebiets liegt, die Lieferung außerhalb der Standardliefertage erfolgen soll, ein Kunde mehrfach bei versuchter Auslieferung nicht angetroffen worden ist oder eine Lastschrift von der kontoführenden Bank des Kunden Mangels Deckung nicht eingelöst worden ist.

Liefergebiete sind Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Neu-Isenburg. Ausgeliefert wird an die vom Kunden angegebene Adresse in den Liefergebieten und nach Absprache auch in bestimmten Randgebieten. Lieferort der Waren ist in der Regel die Haus- bzw. Wohnungstür des Kunden bis zum 1. Stockwerk bzw die Kellertür (ohne Aufzug Lieferung nur bis ins 1. OG).

2. Mindestauftragshöhe

Die Mindestauftragshöhe beträgt 2 Kisten. Für Einzelfahrten außerhalb Frankfurts beträgt der Mindestauftragswert 30,00 €.

5. Bepfandetes Leergut

Bepfandetes Leergut wird, insofern im Sortiment enthalten, vom Lieferanten im gleichen Verhältnis zur Lieferung zurückgenommen. Leergutüberschuss aus vorherigen Lieferungen wird nach Absprache zurückgenommen. Leergutrücknahme: Der Pfandausgleich wird bei jeder Lieferung vom Fahrpersonal manuell verrechnet. Bei Vereinbarung eines Leergutkontos gelten Besondere Bedingungen.

weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren AGBs